Schulzahnpflege

Schulzahnpflege


Die Gemeinde trägt die Kosten für eine jährliche obligatorische Untersuchung beim Schulzahnarzt Dr. Pflug oder beim Privatzahnarzt. (Die Anmeldung beim Schulzahnarzt erfolgt im 2. Semester durch die Schulzahnpflegeleiterin.)


Rückerstattung der Kosten beim Privatzahnarzt: Nachdem die Eltern die Zahnarztrechnung bezahlt haben, geben sie über die jeweilige Lehrkraft ihres Kindes die Rechnung und die blaue Schülerkarte der Schulzahnpflegeleiterin. Die Eltern bekommen die Rechnung und ein grünes Formular zurück, mit welchem sie auf der Gemeindekasse den Betrag rückerstattet bekommen. Es betrifft dies Position 4008, 4009, 4010 und 4.0100 / Fr. 30.00.


Eltern, welche ihr Kind durch den Schulzahnarzt untersuchen lassen, bekommen keine Rechnung gestellt. Es wird direkt mit der Gemeinde abgerechnet.


Die blaue Schulzahnkarte wird bei der Klassenlehrkraft aufbewahrt. Sie muss für einen Zahnarztbesuch bei dieser verlangt werden.


Für die Behandlung von Kindern minderbemittelter Eltern leistet die Gemeinde auch Beiträge für konser-vierende und kieferorthopädische Behandlungen mit Gutachten. (Ohne Gutachten gibt es keinen  Beitrag!) Wichtig: Bitte bei allen Rechnungen überprüfen, ob die Krankenkasse einen Beitrag leistet. Wenn ja, Abrechnung beilegen.


Eltern, deren Kinder die Oberstufe besuchen, rechnen mit der

Schulzahnpflegeleiterin des OSZ ab.


Die Schulzahnpflegeleiterin:


Judith Schutter

jschutter@primarschule-orpund.ch