Die Zuständigkeit für die Klasseneinteilungen liegt bei der Schulleitung der Primarschule Orpund.
Die Schulleitung nimmt die Einteilung der Klassen mit grösstmöglicher Sorgfalt vor. Es können nicht
immer alle Kriterien im gleichen Masse berücksichtig werden. Die Eltern haben grundsätzlich keinen
Anspruch auf das Mitwirken bei der Einteilung ihres Kindes in eine bestimmte Klasse.
Im Einteilungsprozess bezieht die Schulleitung die betroffenen Lehrpersonen und das
Heilpädagog:innen Team mit ein. Die Entscheidung und die Kommunikation zur Einteilung obliegen
der Schulleitung. Die Klasseneinteilungen und die Stundenpläne werden jeweils Ende Mai für das
kommende Schuljahr an die Eltern kommuniziert.
Folgende Kriterien fliessen in den Entscheidungsprozess mit ein.
- die Klassengrösse
- eine ausgeglichene Verteilung von Mädchen und Knaben
- der persönliche Entwicklungsstand und die Reife des Kindes
- der Aspekt der sozialen wie leistungsmässigen Ausgeglichenheit
- Konstellationen und Zusammensetzung der einzelnen Klassen
- das Alter
- Sprachfähigkeit
- allenfalls der Schulweg
Das vorliegende Merkblatt ergänzt die rechtlichen Grundlagen und dient der Information.
Im beschwerdefähigen Rechtsfall gelten folgende Grundlagen:
- Volksschulgesetz und Volksschulverordnung des Kantons Bern
- Richtlinien für die Schülerzahlen der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern
- Merkblatt „Schulungsort/Schülertransporte“ der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons
Bern
Sind die Eltern /Erziehungsberechtigen mit einem Einteilungsentscheid nicht einverstanden, haben
sie das Recht, Beschwerde zu führen. Dazu braucht es eine beschwerdefähige Verfügung. Diese kann
bei der Schulleitung/Schulsekretariat verlangt werden. Die Beschwerdeinstanz ist das zuständige
Schulinspektorat Bern-Seeland, Kreis 16 in Biel.
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