Das Mitnehmen und die Benutzung von Handys und Smart-Watches sind während der Unterrichtszeit nicht erlaubt.
Ausnahmen benötigen von den Eltern eine vorhergehende Kontaktaufnahme bei der Schulleitung und einen Antrag.
Die Schule haftet nicht für Verlust oder Beschädigung.
Wird die Regelung nicht beachtet, können Lehrpersonen bei Störungen zu Unterrichtszeiten Geräte einziehen. Eingezogene Geräte müssen am gleichen Tag von den Eltern in der Schule abgeholt werden.
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