Schulordnung

Schulordnung


1. Zugang und Zeit

In der Primarschule Orpund gilt eine Ankommenszeit, das heisst die Schülerinnen und Schüler können das Schulhaus innerhalb einer bestimmten Zeitspanne betreten. Die Zeiten sind wie folgt geregelt: 

Bei Schulbeginn um 07.25 h: 07.15 – 07.30 h 

Bei Schulbeginn um 08.15 h: 08.00 – 08.20 h 

Bei Schulbeginn um 13.30 h: 13.20 – 13.35 h 

Nach Beendigung des Unterrichts verlassen sie das Schulhaus innert 15 Minuten. Rollschuhe, Rollbrett, Trottinette und Inline Skates sind im Innern des Schulhauses verboten. 


2. Unterricht

Die Unterrichtsräume dürfen nur in Hausschuhen betreten werden. Mäntel, Jacken und Schuhe werden in der Garderobe deponiert. Während der Unterrichtszeit verhalten sich die Schülerinnen und Schüler auch ausserhalb des Schulzimmers ruhig. Das Befahren des Pausenplatzes mit Mofas, Velos, Rollschuhen, Rollbrettern, Trottinetten und Skates ist während der Unterrichtszeit und in der Pause nicht erlaubt.


3. Ordnung

Nach dem Unterricht werden die Schulzimmer in Ordnung gebracht, die Fenster geschlossen, die Lichter gelöscht und gemäss Vereinbarung mit dem Hausdienst, die Stühle auf die Pulte gestellt. Nach Schulschluss werden die Klassenzimmer abgeschlossen. Spezialräume oder das Kollegiumszimmer werden nur in Absprache mit einer Lehrerin oder einem Lehrer betreten.


4. Pausen

Die Pause am Morgen und am Nachmittag verbringen die Schülerinnen und Schüler im Freien. Das Schulareal darf während der Pausen nicht verlassen werden. Der Pausenplatz beim Kindergarten steht nur den Kindern des Kindergartens zur Verfügung, Schülerinnen und Schüler haben ihre eigenen Pausenplätze. Abfälle werden in den dafür aufgestellten Abfallkübeln entsorgt. Zu den Grünanlagen und Spielgeräten wird Sorge getragen. 

Die Lehrerinnen und Lehrer halten abwechslungsweise die Pausenaufsicht. Schülerinnen und Schüler haben deren Weisungen zu befolgen. Nach dem Läuten begeben sich die Kinder ins Klassenzimmer. 


5. Turnhalle/Schwimmbad

Hier gelten die gleichen Zugangszeiten wie für das Schulhaus. Turnhalle und Schwimmbad werden erst mit der Lehrerin oder dem Lehrer betreten. Nach dem Unterricht wird die Turnhalle abgeschlossen. In der Turnhalle werden nur Turnschuhe getragen, die keine Spuren hinterlassen. Im Schwimmbad werden die Schuhe vor der Garderobe ausgezogen und dort deponiert.


6. Fahrräder

Die Fahrräder und Trottinetts werden in die entsprechenden Ständer gestellt. Die Schule haftet nicht für Schäden an diesen Fahrzeugen. Schülerinnen und Schüler der 3.-5. Klasse, die den Schulweg mit dem Velo zurücklegen möchten, die Veloprüfung aber noch nicht abgelegt haben, brauchen dafür eine ausdrückliche Bewilligung der Eltern.


7. Handys / Smartwatches 

Handys und Smart-Watches dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden. Hat eine Schülerin oder ein Schüler das Handy oder die Smart-Watch ausnahmsweise dabei braucht es eine kurze, schriftliche Begründung der Eltern. Das Gerät wird ausgeschaltet an einem von der Lehrkraft bestimmten Ort deponiert und wird weder während der Schulzeit noch während der Pausen benutzt. Die Schule haftet nicht für Verlust oder Beschädigung.


8. Beschädigungen

Beschädigungen aller Art sind der Klassenlehrerin, dem Klassenlehrer oder dem Hausdienst zu melden. Für alle mutwillig verursachten Schäden und übermässige Abnützung sind die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern haftbar.


9. Durchsetzung

Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, diese Schulordnung mit der Klasse zu besprechen und durchzusetzen. Die Eltern werden über ausserordentliche Vorkommnisse und Beschädigungen orientiert.


10. Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung liegt bei den Eltern: 

- wenn die Schülerinnen und Schüler ihre Freizeit auf dem Schulareal verbringen 

- wenn sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg befinden 

- fünfzehn Minuten nach dem Unterricht. 


Die Verantwortung liegt bei der Schule: 

- auf Ausflügen, in Lagern, bei Schulanlässen 

- während des Unterrichts und den Pausen 


11. Empfehlung

Die Eltern nehmen von dieser Schulordnung Kenntnis und unterstützen die Anliegen der Schule. Im Sinne eines reibungslosen Zusammenlebens an unserer Schule zählen wir auf die Selbstverantwortung und das positive Mitwirken aller Betroffenen.